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Muslime im säkularen Rechtsstaat -
zur Diskussion in Frankreich
Ahmed
Jaballah
Die Integration der
Muslime Europas als Staatsbürger säkularer Rechtsstaaten ist ein
in Entwicklung begriffener Prozess.
Die mehrheitlich durch Einwanderung entstandene Gruppe der (west)europäischen
Muslime befindet sich in einer Transformationsphase, die durch
das Auftreten neuer Generationen aus einer provisorischen
Situation zu einem Zustand der Dauerhaftigkeit führte.
Die Entwicklung zu einer staatsbürgerlichen Integration der
Neuankömmlinge kann durch Schwierigkeiten behindert werden, die
aus dem Umstand entstehen, dass dieser Prozess weder von den
Muslimen selbst, die lange Zeit den Mythos der Rückkehr
bewahrten, noch von den aufnehmenden Gesellschaften vorbereitet
war, die ebenfalls nicht an eine dauerhafte Niederlassung der
Muslime in den europäischen Ländern dachten.
Die Akzeptanz der Muslime als Bürger in den europäischen
Gesellschaften ist ein unabdingbarer Prozess. Alle Fragen, die
sich heute in diesem Zusammenhang stellen, beziehen sich auf die
Schwierigkeiten, die diesen Prozess aufhalten können, auf den
Lösungsansatz, den es anzuwenden gilt, um den Gegensatz von
Staatsbürgersein und religiöser und kultureller Identität zu
vermeiden (Muss man das eine aufgeben, um das andere zu
behalten?). Welche Schwierigkeiten können heute die Entwicklung
einer aktiven Staatsbürgerschaft der europäischen Muslime
beeinträchtigen?
Von Schwierigkeiten zu sprechen heißt nicht, dass es keine
positiven Anstrengungen in diesem Bereich gibt. Man muss jedoch
die Existenz dieser Schwierigkeiten anerkennen. Es ist
interessant, sie zu studieren und sie in einem konstruktiven,
lösungsorientierten Sinn zu berücksichtigen.
Die auf dem Weg der
Anerkennung der Muslime als Staatsbürger in den europäischen
Gesellschaften auftretenden Schwierigkeiten stellen sich auf
zwei Ebenen: als interne, allein die Muslime betreffende
Probleme und als externe, allgemeingesellschaftliche Fragen.
I – Die Ebene der Muslime
Abgesehen von den unter sozialen Schwierigkeiten leidenden
Muslimen (auf die wir im Zusammenhang mit der zweiten Ebene
näher eingehen werden) gibt es unter Muslimen im Allgemeinen die
Bereitschaft zu einer staatsbürgerlichen Integration. Gleichwohl
können sich im Kreis der praktizierenden Muslime – wobei die
Intensität der religiösen Praxis verschieden ist - theologische
Fragen bezüglich der Vereinbarkeit eines
staatsbürgerschaftlichen Status mit den Forderungen nach der
islamischen Identität eines Muslims stellen.
Es ist wichtig, die großen Problemfelder der theologischen
Debatte im Zusammenhang mit dem staatsbürgerlichen Verhalten zu
kennen, denn das hilft uns, Haltungen, Meinungen und vielleicht
manchmal auch Vorbehalte mancher Muslime zu verstehen.
Es sei gleich vorab gesagt, dass diese theologische Frage von
der übergroßen Mehrheit der Muslime nicht detailliert diskutiert
wird; sie ist vor allem in den Kreisen von Theologen,
Intellektuellen sowie unter den Imamen und den muslimischen
Predigern präsent, die natürlich einen gewissen Einfluss auf die
einfachen Muslime haben.
Die Fragen dieser Debatte werden im Allgemeinen durch drei
verschiedene Ansätze behandelt:
A) Ein einseitiger
reduzierend wörtlicher Ansatz, der einer starren Lesart folgt
und den Kontext und die Besonderheiten nicht berücksichtigt.
B) Der entgegengesetzte Ansatz, der nicht oder nur ungenügend
die Fragen der theologischen Debatte in Betracht zieht und
seinen Schwerpunkt eher auf Zusammenhänge legt, was manchmal
jedoch auf Kosten des religiösen Bezugs geschieht.
C) Ein Ansatz, der das Gleichgewicht genau in der Mitte sucht
und sowohl die Fundamente der religiösen Identität der Muslime
als auch die Spezifik des Kontextes zu respektieren versucht.
Die Verfechter des letztgenannten Ansatzes werden im Allgemeinen
von den Vertretern des ersten Ansatzes der Laxheit und von den
Vertretern des zweiten Ansatzes der Radikalität beschuldigt.
Das Wesen dieser theologischen Debatte lässt sich in folgenden
vier Punkten zusammenfassen:
1) Die Frage der Rechtmäßigkeit der Ansiedlung eines Muslims in
einem nichtmuslimischen Land:
- Die einen erwägen, dass diese dauerhafte Ansiedlung im Prinzip
rechtswidrig und nur im Falle der Unabdingbarkeit erlaubt ist.
- Die anderen geben zu bedenken, dass eine Ansiedlung erlaubt
ist, solange ein Muslim seinen religiösen Pflichten nachkommen
kann (was in den europäischen Gesellschaften der Fall ist, da in
ihnen die Religionsfreiheit im Grundsatz respektiert wird).
2) Die Frage der Dualität im Gehorsam, d. h. in der Loyalität
des Muslims gegenüber seiner Religion und der “Umma”
(Gemeinschaft der Gläubigen) einerseits und dem
nichtmuslimischen Land, in dem er lebt, andererseits. Es gibt
keine prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen diesen beiden Formen
der Loyalität, weil der Gehorsam gegenüber einem Land oder einer
Nation nicht das Ablegen religiöser Überzeugungen beinhaltet.
3) Die Frage der Säkularisierung des Staates und des eventuellen
Widerspruchs zwischen dem geltenden und dem religiösen Recht: Zu
dieser Frage haben mehrere muslimische Rechtsgelehrte zwischen
dem Status eines Muslim in einer muslimischen Gesellschaft und
eines Muslim in einer nichtmuslimischen Gesellschaft
unterschieden.
Im zweiten Fall ist der Muslim dazu angehalten, die ihn als
Individuum und als Mitglied einer Gemeinschaft betreffenden
islamischen Vorschriften zu befolgen, während der Teil des
religiösen Rechts, der sich auf die allgemeine Organisation der
Gesellschaft bezieht, von ihm nicht abverlangt werden kann.
Generell greift das allgemeine Recht weder in die individuelle
noch in die gemeinschaftliche Sphäre im Sinne der Einschränkung
der freien Religionsausübung ein. Im Gegenteil, der Rechtsstaat
respektiert und schützt diese Freiheit. Im Falle
außergewöhnlicher Schwierigkeiten ist es die Aufgabe der
Rechtsorgane und Verwaltungsbehörden, in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Parteien eine Lösung zu finden, die sowohl den
allgemeinen gesetzlichen Rahmen als auch die Freiheit der
Religionsausübung berücksichtigt.
4) Die Position bezüglich des laizistischen und säkularisierten
Staatsprinzips gegenüber dem Prinzip der Globalität des Islam,
das unter anderem auch das politische Feld aus seinen
Interessensgebieten nicht ausschließt. Eine erste Antwort auf
diese Frage geht auf das schon eingangs im Zusammenhang mit der
allgemeinen Organisation des politischen Systems in einer
multikonfessionellen nicht-islamischen Gesellschaft erwähnte
Prinzip zurück, nicht in die Kompetenzen des muslimischen Rechts
einzugreifen.
Eine zweite Antwort besteht in der Präzisierung, dass selbst im
Rahmen einer muslimischen Gesellschaft die politische Frage in
einer zivilen Dimension behandelt wird, weil der Islam den
theokratischen Staat nicht anerkennt, sondern wenn es um die
Notwendigkeit der Sinngebung in der Politik geht, einfach nur
die Respektierung islamischer Werte fordert. Die Wahl der
politischen Führer und der Regierungswechsel erfolgen nach
demokratischen Regeln. Die Muslime Europas haben stets zum
Ausdruck gebracht, dass sie die laizistischen und säkularen
Grundlagen der europäischen Gesellschaften respektieren und ihre
Rechte im Allgemeinen im Rahmen des geltenden Rechts wahrnehmen.
Diese theologischen Fragen werden auch weiterhin in den internen
Debatten innerhalb der muslimischer Gemeinschaften eine Rolle
spielen, was in Anbetracht der derzeitigen muslimischen Präsenz
in einem noch neuen Kontext, in dem die Muslime nach einer neuen
Identität suchen, ganz normal ist.
II – Die Ebene der Gesellschaft
Die staatsbürgerliche Identität der Muslime wie auch ihre
Integration hängen nicht nur vom religiösen Faktor und allein
von den Muslimen ab. Es gibt andere, gesamtgesellschaftliche,
insbesondere soziale Faktoren, die von der Fähigkeit der
sogenannten Aufnahmeländer abhängen, neue, diese Gesellschaften
bereichernde Energien aufnehmen zu können. Welchen Teil
Verantwortung muss die Gesellschaft zur Lösung der
Schwierigkeiten bei der staatsbürgerlichen Integration der
Muslime übernehmen?
1) Vermeidung einer restriktiven und andere ausschließenden, auf
die Einschränkung religiöser Freiheiten zielenden Lesart des
Laizitätsprinzips und der lebendigen Gesetze. Es seien in diesem
Zusammenhang mehrere Überlegungen in Erinnerung gerufen:
- Eine übertriebene Empfindlichkeit und Angst vor dem
(prahlerischen) Bekehrungseifer angesichts sichtbarer Zeichen
religiöser Praxis (Tragen des Kopftuchs von muslimischen Frauen
oder eines Bartes von muslimischen Männern, Minarette auf
Moscheen usw.). Dabei wird die Bekehrung von den Muslimen nicht
angestrebt, sie wird ihnen vom Islam verboten.
- Die Angst “derer, die eine Rückkehr zur moralischen Ordnung
befürchten”, angesichts der öffentlichen Bekundungen zur
Unterstützung moralischer Werte (das betrifft im Übrigen nicht
nur die Muslime). Es sei daran erinnert, dass der Islam gegen
den Zwang in Glaubensangelegenheiten und in der Religion ganz
allgemein ist.
- Eine objektive Lesart des Laizismus und des säkularen Rechts
muss nicht zu juristischen Problemen der muslimischen Praktiken
führen, obwohl es in der Realität sehr wohl eine
Ungleichbehandlung des Islam im Vergleich zu anderen Religionen
gibt.
2) Das insgesamt negative Bild des Islam und der Muslime im
kollektiven Bewusstsein der Europäer und des Westens ganz
allgemein -, welches sich auf mehrere historische, kulturelle
und politische Faktoren und vor allem auf die Vermittlung in den
Medien zurückführen lässt. Um ein anderes, reales Bild vom Islam
zu schaffen, müssen sich beide Seiten in die Verantwortung
teilen: Die Muslime sollten die notwendigen Anstrengungen
unternehmen, um ihre Religion bekannt zu machen, und die
Gesellschaft muss Mittel und Wege finden, um ein objektives
Kennenlernen des Islam und der Muslime zu unterstützen.
Man muss Muslime in die europäische Religionslandschaft
integrieren und sich von allen Verdachtsgefühlen gegenüber dem
Islam freimachen. Das Ziel sollte ein im europäischen Kontext
verankerter Islam sein (Versuch eines Europäischen Konzils des
Fatwa- und Forschungsrates).
3) Die Schwierigkeiten der sozialen Integration Eine Betrachtung
der drei Indikatoren für die soziale Integration der
muslimischen Bevölkerung in den Ländern Europas (Erziehung und
Bildung / Schule, Arbeit und politische Partizipation) zeigt,
dass es um alle Bereiche schlecht bestellt ist. Sie müssen
Gegenstand einer grundlegenden Beschäftigung sein. Die Rolle als
Akteure und Vermittler kann den muslimischen Staatsbürgern
helfen, in den genannten Bereichen die Probleme zu lösen und
Blockaden aufzubrechen.
Das französische System der “Konsultation” ist ein praktisches
Beispiel für die Schwierigkeiten, denen ein Muslim auf seinem
Weg der staatsbürgerlichen Integration begegnet. Es sei daran
erinnert, dass es von muslimischer Seite Initiativen zur Lösung
des Repräsentanzproblems gegeben hat (FNMF – Nationale
Koordination der Muslime Frankreichs), diese jedoch aufgrund
interner Differenzen und mangelnder staatlicher Anerkennung
nicht zum Erfolg führten.
Der seit drei Jahren betriebene Prozess der “Konsultation” stößt
ebenfalls auf Schwierigkeiten, die aus mehreren Gründen
auftreten:
- Eine stark intervenierende Politik seitens der Regierung, die
darauf abzielt, den Prozess der Entstehung einer muslimischen
Vertretung zu steuern (CORIF–Konsultation), was einige die Frage
stellen lässt, ob es wirklich darum geht, dem Islam zu einer
Vertretung zu verhelfen oder ihn zu kontrollieren?
- Eine Einmischung fremder Staaten wird durch die Abhängigkeit
verschiedener muslimischer Institutionen von ausländischen
Staaten und durch die Politik des “Laissez-Faire” der Regierung
ermöglicht. - Die Schwierigkeit, die Frage der gesetzlichen
Regelung der muslimischen Präsenz von den Interessen des Staates
und seinen Außenbeziehungen zu trennen.
- Die Zurückhaltung gegenüber einer demokratischen, die
muslimische Realität mit ihren verschiedenen Befindlichkeiten
widerspiegelnden Vertretung.
- Die Marginalisierung bestimmter muslimischer Gruppen oder der
gegen sie erhobene Vorwurf des Fundamentalismus und der
Radikalität, um das Demokratiedefizit in diesem Bereich und die
Politik des an den Pranger Stellens zu rechtfertigen.
Diesem Spiel der Ausgrenzung und Marginalisierung muss ein Ende
gesetzt werden, da man zwei Dinge nicht vergessen sollte:
- Alle an der “Konsultation” beteiligten Organisationen
unterzeichneten einen Text, der die im Verhältnis zwischen
muslimischer Religionsausübung und dem Staat einzuhaltenden
juristischen Prinzipien regelt.
- Die Vielfalt der Überzeugungen und Haltungen innerhalb der
muslimischen Gemeinschaft ist eine Bereicherung für die Muslime
selbst und gibt ihnen eine Freiheit des Ausdrucks, die man im
übrigen auch in allen anderen religiösen Gemeinschaften findet.
Solange die Regeln des Gesetzes gelten, hat niemand das Recht,
die Freiheit des anderen einzuschränken. Die laizistische
Neutralität des Staates erlaubt es ihm nicht, sich auf die Seite
einer bestimmten Richtung zu stellen oder eine Haltung einer
anderen vorzuziehen.
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Zur Person
Direktor des
“Institut Européen des Sciences Humaines” in Paris und
dort Professor für Koran- und Hadith-Wissenschaften,
Islamwissenschaftler mit einer Promotion an der Pariser
Sorbonne zum Thema “Der Begriff der Arbeit im Koran”,
Mitglied des Europäischen Fatwa- und Forschungsrates,
Stellv. Präsident der “Union des Organisations
Islamiques en Europe”, Veröffentlichungen u. a.:
“Conception de la citoyenneté européenne et ses
exigences à la lumière de l’islam”. Siehe auch:
www.iesh.org |
Quelle:Die
Bundeszentrale für
politische Bildung
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